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   BVerwG, 28.09.1993 - 5 C 3.93   

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BVerwG, 28.09.1993 - 5 C 3.93 (https://dejure.org/1993,8030)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1993 - 5 C 3.93 (https://dejure.org/1993,8030)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1993 - 5 C 3.93 (https://dejure.org/1993,8030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Verhältnisses von als Hilfe zur häuslichen Pflege gewährten Geldleistungen zueinander - Versagung des Pflegegeldes bei Erhalt von gleichartigen Leistungen des Pflegebedürftigen nach anderen Rechtsvorschriften - Gleichartigkeit der Pflegehilfe der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 82.88

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Anrechnungsbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 5 C 3.93
    Das Pflegegeld nach § 69 BSHG wird - wie der Senat wiederholt dargelegt hat - gewährt, um den Pflegebedürftigen von vornherein in den Stand zu versetzen, vielfältige Aufwendungen der durch § 69 Abs. 2 Satz 2 BSHG erfaßten Art ohne Einzelnachweis aufzufangen, weil davon ausgegangen werden kann, daß ein Pflegebedürftiger, der Wartung und Pflege dauernd und in erheblichem Umfang benötigt, derartige Aufwendungen regelmäßig haben wird (vgl. Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 - sowie BVerwGE 58, 68 [BVerwG 10.05.1979 - 5 C 79/77]; 70, 278 [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 29/83]; 88, 86 [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]; 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87]).

    Das Pflegegeld stellt demnach kein Entgelt für die Pflegeperson dar, sondern es soll dem Pflegebedürftigen ermöglichen, sich die - grundsätzlich - unentgeltliche Pflegebereitschaft einer nahestehenden Person oder eines Nachbarn (etwa durch Übernahme von deren Aufwendungen oder auch durch kleinere Zuwendungen) zu erhalten (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; 88, 86 ; 90, 217 ).

    Ebensowenig wie das Pflegegeld der Sozialhilfe (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; 88, 86 [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]; 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87]) zielt die Geldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung unmittelbar auf die Deckung des Pflegebedarfs.

  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 8.87

    Pflegegeldkürzung - Teilstationäre Betreuung - Pflegegeld

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 5 C 3.93
    Das Pflegegeld nach § 69 BSHG wird - wie der Senat wiederholt dargelegt hat - gewährt, um den Pflegebedürftigen von vornherein in den Stand zu versetzen, vielfältige Aufwendungen der durch § 69 Abs. 2 Satz 2 BSHG erfaßten Art ohne Einzelnachweis aufzufangen, weil davon ausgegangen werden kann, daß ein Pflegebedürftiger, der Wartung und Pflege dauernd und in erheblichem Umfang benötigt, derartige Aufwendungen regelmäßig haben wird (vgl. Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 - sowie BVerwGE 58, 68 [BVerwG 10.05.1979 - 5 C 79/77]; 70, 278 [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 29/83]; 88, 86 [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]; 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87]).

    Das Pflegegeld stellt demnach kein Entgelt für die Pflegeperson dar, sondern es soll dem Pflegebedürftigen ermöglichen, sich die - grundsätzlich - unentgeltliche Pflegebereitschaft einer nahestehenden Person oder eines Nachbarn (etwa durch Übernahme von deren Aufwendungen oder auch durch kleinere Zuwendungen) zu erhalten (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; 88, 86 ; 90, 217 ).

    Ebensowenig wie das Pflegegeld der Sozialhilfe (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; 88, 86 [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]; 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87]) zielt die Geldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung unmittelbar auf die Deckung des Pflegebedarfs.

  • BVerwG, 31.01.1968 - V C 27.67
    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 5 C 3.93
    Gleichartig mit den Pflegehilfen der Sozialhilfe nach § 69 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BSHG sind Leistungen anderer Sozialleistungsträger nur dann, wenn sie nicht nur den gleichen Zweck verfolgen, sondern über die Zweckidentität (vgl. § 77 BSHG) hinaus auch gleicher Art wie die Pflegehilfen der Sozialhilfe sind (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; vgl. auch BVerwGE 82, 323 [BVerwG 21.09.1989 - 5 C 10/87]).

    Das Pflegegeld stellt demnach kein Entgelt für die Pflegeperson dar, sondern es soll dem Pflegebedürftigen ermöglichen, sich die - grundsätzlich - unentgeltliche Pflegebereitschaft einer nahestehenden Person oder eines Nachbarn (etwa durch Übernahme von deren Aufwendungen oder auch durch kleinere Zuwendungen) zu erhalten (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; 88, 86 ; 90, 217 ).

    Ebensowenig wie das Pflegegeld der Sozialhilfe (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; 88, 86 [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]; 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87]) zielt die Geldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung unmittelbar auf die Deckung des Pflegebedarfs.

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 5 C 3.93
    Die Geldleistung nach § 57 SGB V ist zur Hälfte auf das Pflegegeld der Sozialhilfe anzurechnen (wie Urteil vom 25. März 1993 - BVerwG 5 C 45.91 - <DVBl 1993, 797 = NDV 1993, 355 = DÖV 1993, 772>, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Das Verhältnis der beiden als Hilfe zur häuslichen Pflege gewährten Geldleistungen zueinander ist, wie sich aus dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil des Senats vom 25. März 1993 - BVerwG 5 C 45.91 - (DVBl 1993, 797 = NDV 1993, 355 = DÖV 1993, 772) ergibt, nach § 69 Abs. 3 Satz 3 BSHG zu beurteilen.

  • BVerwG, 20.11.1984 - 5 C 17.84

    Sozialhilfe - Eheähnliche Gemeinschaft - Pflegebedürftigkeit - Häusliche Wartung

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 5 C 3.93
    Das Pflegegeld nach § 69 BSHG wird - wie der Senat wiederholt dargelegt hat - gewährt, um den Pflegebedürftigen von vornherein in den Stand zu versetzen, vielfältige Aufwendungen der durch § 69 Abs. 2 Satz 2 BSHG erfaßten Art ohne Einzelnachweis aufzufangen, weil davon ausgegangen werden kann, daß ein Pflegebedürftiger, der Wartung und Pflege dauernd und in erheblichem Umfang benötigt, derartige Aufwendungen regelmäßig haben wird (vgl. Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 - sowie BVerwGE 58, 68 [BVerwG 10.05.1979 - 5 C 79/77]; 70, 278 [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 29/83]; 88, 86 [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]; 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87]).

    Der Zweck des pauschalierten Pflegegeldes besteht dagegen nicht darin, es als Ganzes (in einem Betrag oder in Raten) der Pflegeperson zuzuwenden (vgl. Urteil vom 22. August 1974 sowie BVerwGE 70, 278 [BVerwG 20.11.1984 - 5 C 17/84]).

  • BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 79.77

    Rechtsnachfolgefähigkeit des Anspruchs auf Pflegegeld auf die Eltern nach Tod des

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 5 C 3.93
    Das Pflegegeld nach § 69 BSHG wird - wie der Senat wiederholt dargelegt hat - gewährt, um den Pflegebedürftigen von vornherein in den Stand zu versetzen, vielfältige Aufwendungen der durch § 69 Abs. 2 Satz 2 BSHG erfaßten Art ohne Einzelnachweis aufzufangen, weil davon ausgegangen werden kann, daß ein Pflegebedürftiger, der Wartung und Pflege dauernd und in erheblichem Umfang benötigt, derartige Aufwendungen regelmäßig haben wird (vgl. Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 - sowie BVerwGE 58, 68 [BVerwG 10.05.1979 - 5 C 79/77]; 70, 278 [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 29/83]; 88, 86 [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]; 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87]).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83

    Bundesgesetz - Landesgesetz - Richter - Zuweisung - Tätigkeit - Richterausschuss

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 5 C 3.93
    Das Pflegegeld nach § 69 BSHG wird - wie der Senat wiederholt dargelegt hat - gewährt, um den Pflegebedürftigen von vornherein in den Stand zu versetzen, vielfältige Aufwendungen der durch § 69 Abs. 2 Satz 2 BSHG erfaßten Art ohne Einzelnachweis aufzufangen, weil davon ausgegangen werden kann, daß ein Pflegebedürftiger, der Wartung und Pflege dauernd und in erheblichem Umfang benötigt, derartige Aufwendungen regelmäßig haben wird (vgl. Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 - sowie BVerwGE 58, 68 [BVerwG 10.05.1979 - 5 C 79/77]; 70, 278 [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 29/83]; 88, 86 [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]; 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87]).
  • BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 10.87

    Ausbildungsförderung - Förderungsbegrenzung - Subsidiaritätsprinzip -

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 5 C 3.93
    Gleichartig mit den Pflegehilfen der Sozialhilfe nach § 69 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BSHG sind Leistungen anderer Sozialleistungsträger nur dann, wenn sie nicht nur den gleichen Zweck verfolgen, sondern über die Zweckidentität (vgl. § 77 BSHG) hinaus auch gleicher Art wie die Pflegehilfen der Sozialhilfe sind (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; vgl. auch BVerwGE 82, 323 [BVerwG 21.09.1989 - 5 C 10/87]).
  • BSG, 11.08.1992 - 1 RK 46/91

    Krankenkasse - Pflegeheim - Pflegegeld - Häusliche Pflege - Ungleichbehandlung -

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 5 C 3.93
    Zwar weist diese Wortwahl des Gesetzes die Geldleistung als Sach-, genauer: Dienstleistungssurrogat aus (vgl. BSG, Urteil vom 11. August 1992 - 1 RK 46/91 - <">53%20SGB%20V%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2500 § 53 SGB V Nr. 1>).
  • BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 23.76

    Gewährung von Pflegegeld - Beurteilung des Umfanges einer notwendigen Pflege

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 5 C 3.93
    Denn während sich die Hilfe zur häuslichen Pflege nach § 69 Abs. 3 Satz 1 BSHG auf die Wartung und Pflege des Pflegebedürftigen für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens, zu denen ausschließlich personenbezogene Verrichtungen zählen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 23.76 - und vom 11. April 1983 - BVerwG 5 C 60.82 - ), beschränkt, erfaßt das Leistungsspektrum der häuslichen Pflegehilfe der Krankenkassen neben der gleichartigen Grundpflege auch die "hauswirtschaftliche Versorgung" (§ 55 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 SGB V).
  • BVerwG, 11.04.1983 - 5 C 60.82

    Pauschaliertes Pflegegeld - Rentengleiche wirtschaftliche Dauerleistung -

  • BVerwG, 22.08.1974 - V C 52.73

    Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegegeld wegen der Notwendigkeit der

  • OVG Niedersachsen, 07.10.1991 - 4 M 2160/91

    Pflegegeld; Geldleistung; Krankenkasse ; Gleichartigkeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.1992 - L 16 KR 171/91

    Sozialhilfe; Schwerpflegebedürftigkeit; Geldleistung; Teilanrechnung; Pflegegeld;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.12.1993 - 5 C 3.93   

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https://dejure.org/1993,15772
BVerwG, 03.12.1993 - 5 C 3.93 (https://dejure.org/1993,15772)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1993 - 5 C 3.93 (https://dejure.org/1993,15772)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1993 - 5 C 3.93 (https://dejure.org/1993,15772)
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